Slashiger Sommer 2024


Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - EbK

 

Wir als Verein Slash EO sind als bilaterale Körperschaft eingetragen. Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor sieht eine Rückvergütung für die Kinderbetreuung vor.

Berechtigt sind alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag "Bilaterale Körperschaft" und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.

 

Jene Eltern, die diese Rückvergütung beantragen wollen, finden alle Informationen unter folgenden Seiten:

 

https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65

 

https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/liste-der-konventionierten-partnereinrichtungen

 

Um den bürokratischen Prozess zu vereinfachen, bitten wir jene Eltern, die bei der EbK um Rückvergütung ansuchen können, die Online-Anmeldung vorzunehmen. Die Daten dieses Elternteils stehen im Anschluss auf der Teilnahmebestätigung, die es für das Ansuchen beim EbK braucht.