Slashiger Sommer 2023


Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - EbK

 

Wir als Verein Slash EO sind als bilaterale Körperschaft seit heuer eingetragen. Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor sieht eine Rückvergütung für die Kinderbetreuung vor.

Berechtigt sind alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag "Bilaterale Körperschaft" und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.

 

Jene Eltern, die diese Rückvergütung beantragen wollen, finden alle Informationen unter folgenden Seiten:

 

https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65

 

https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/liste-der-konventionierten-partnereinrichtungen