KIWO 2024



Die Betreuung findet diesen Sommer drei Wochen in Gais (01.07.-19.07.24) und drei Wochen in Uttenheim (22.07.-09.08.24) statt.

  

Zielgruppe der KIWO sind Kindergartenkinder (von 3-5 Jahren) sowie Grundschulkinder (von 6-10 Jahren). Eine Ausnahme bilden hier zurückgestellte Kinder, welche ihr 6. Lebensjahr bereits erreicht haben, jedoch im Schuljahr 2023/24 noch nicht in die Schule eingeschrieben waren. Diese können sich noch für die Kindergartenwochen anmelden. Dasselbe gilt für Kinder, welche bereits ihr 11. Lebensjahr erreicht haben, zurückgestellt sind und im Schuljahr 2023/24 noch die 5. Klasse Grundschule besucht haben. Diese Kinder können für die Grundschulwochen angemeldet werden.

Aus technischen Gründen werden die Anmeldungen im Onlineportal deshalb für Kindergartenkinder von 3-6 Jahren und für Grundschulkinder von 6-11 Jahren freigeschaltet. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur für Kinder, die zurückgestellt wurden, wir bitten dies zu beachten!

 

 

 

 

Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - EbK

 

Wir als Verein Slash EO sind als bilaterale Körperschaft eingetragen. Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor sieht eine Rückvergütung für die Kinderbetreuung vor.

Berechtigt sind alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag "Bilaterale Körperschaft" und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.

 

Jene Eltern, die diese Rückvergütung beantragen wollen, finden alle Informationen unter folgenden Seiten:

 

https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65

 

https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/liste-der-konventionierten-partnereinrichtungen

 

 

Um den bürokratischen Prozess zu vereinfachen, bitten wir jene Eltern, die bei der EbK um Rückvergütung ansuchen können, die Online-Anmeldung vorzunehmen. Die Daten dieses Elternteils stehen im Anschluss auf der Teilnahmebestätigung, die es für das Ansuchen beim EbK braucht.