Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - EbK
Wir als Verein Slash EO sind als bilaterale Körperschaft eingetragen. Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor sieht eine Rückvergütung für die Kinderbetreuung vor.
Berechtigt sind alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag "Bilaterale Körperschaft" und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.
Jene Eltern, die diese Rückvergütung beantragen wollen, finden alle Informationen unter folgenden Seiten:
https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65
https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/liste-der-konventionierten-partnereinrichtungen
Verein Slash EO
Ulrich von Taufers Str. 5
I-39030 Gais
E-Mail: [email protected]
Tel.: 349 541 5772 / 345 348 2195
Steuernr.: 92029010219
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