Infos zur Anmeldung:
Zu Beginn der Anmeldungen stehen vorerst 16 Plätze für Grundschul- und 12 Plätze für Kindergartenkinder zur Verfügung. Bei hoher Nachfrage werden die Betreuungsplätze zusätzlich aufgestockt. Eine Anmeldung ist daher auch bei bereits ausgebuchten Wochen empfohlen. Falls Sie nachrücken, erhalten Sie zeitnah eine Bestätigungsmail. Andernfalls verbleibt Ihr Kind auf der Warteliste.
Aus versicherungstechnischen Gründen können die Eltern nur ihre eigenen Kinder anmelden.
Bei Falschangaben haften die Erziehungsberechtigten.
Zeitplan:
Die Betreuung findet vier Wochen in Gais (29.06-24.07.26) und vier Wochen in Uttenheim (27.07.-21.08.26) statt.
Zielgruppen:
Die KIWO richtet sich an Kindergartenkinder (3-5 Jahre) sowie Grundschulkinder (6-10 Jahre). Eine Ausnahme gilt für zurückgestellte Kinder des Schuljahres 2025/26: 6-Jährige, die noch nicht in die Schule eingeschrieben waren, können nur für die Kindergartenwochen angemeldet werden. 11-Jährige, die noch die 5. Klasse Grundschule besucht haben, können an den Grundschulwochen teilnehmen. Um dies zu ermöglichen, ist das Onlineportal technisch für 3-6 bzw. 6-11 Jahre freigeschaltet. Wir bitten darum, diese erweiterten Altersstufen ausschließlich für oben genannte Ausnahmefälle zu nutzen.
Räumlichkeiten:
Betreuungszeiten:
Essen:
Die Kinder erhalten eine Jause sowie ein Mittagessen bzw. an Ausflugstagen ein Lunchpaket.
Besonderes:
Die Grundschulkinder haben mittwochs einen Ausflug und gehen freitags zum Schwimmen.
Die Kindergartenkinder bekommen einmal wöchentlich Besuch eines/einer Referenten/in.
Weitere Informationen:
Die Eltern erhalten vor Sommerbeginn eine E-Mail mit den wichtigsten Infos. Weitere Punkte zum Projekt können ebenso aus den Flyern (siehe oben) entnommen werden.
Verstößt ein Kind wiederholt gegen die Regeln und entstehen dadurch Schwierigkeiten für die Gruppe sowie den Betreuungsalltag, und zeigt auch nach Rücksprache mit den Eltern keine Besserung, behält sich der Jugendverein Slash vor, diese/n Teilnehmer/in von der Teilnahme an der weiteren Betreuung auszuschließen.
Rückvergütung Kinderbetreuung 65% - EbK
Wir als Verein Slash EO sind als bilaterale Körperschaft eingetragen. Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor sieht eine Rückvergütung für die Kinderbetreuung vor.
Berechtigt sind alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, welche den Mitgliedsbeitrag "Bilaterale Körperschaft" und Ascom/Covelco seit mindestens sechs Monaten vor dem Zeitpunkt der Kinderbetreuung regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen.
Jene Eltern, die diese Rückvergütung beantragen wollen, finden alle Informationen unter folgenden Seiten:
https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65
https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/liste-der-konventionierten-partnereinrichtungen
Um den bürokratischen Prozess zu vereinfachen, bitten wir jene Eltern, die bei der EbK um Rückvergütung ansuchen können, die Online-Anmeldung vorzunehmen. Die Daten dieses Elternteils stehen im Anschluss auf der Teilnahmebestätigung, die es für das Ansuchen beim EbK braucht.
Verein Slash EO
Ulrich von Taufers Str. 5
I-39030 Gais
E-Mail: [email protected]
Tel.: 349 541 5772 / 345 348 2195
Steuernr.: 92029010219
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