Grillplatz "Nepomuk" in Gais


Im Rahmen eines Leader-Projektes bekam der Jugendverein Slash die Gelegenheit einen Grillplatz zu gestalten. Im Herbst 2020 wurde mit den ersten Arbeiten für den neuen Grillplatz oberhalb vom Nepomuk Stöckl begonnen. Von da an hat sich vieles getan und es ist ein sehr schöner Treffpunkt für Familien, Jugendliche, Spaziergänger und Tagesausflügler entstanden. Neben einem überdachten Grill und einer offenen Feuerstelle gibt es reichlich Platz, um in guter Gesellschaft zusammenzusitzen oder zu entspannen. Seit Sommer 2022 kann der Grillplatz Nepomuk offiziell genutzt werden.

 

Wie kann der Grillplatz reserviert werden?

 

Um die Grillstelle zu reservieren sind folgende Schritte vorzunehmen:

  1. Beim Jugendverein Slash unter 345 348 2195 oder 349 541 5772 anrufen und einen Termin vormerken
  2. Nutzungsvereinbarung ausdrucken (diese findet ihr weiter unten), ausfüllen und im Büro vom Jugendverein Slash abgeben (hier geht es zu den Öffnungszeiten)
  3. Ebenso im Büro zu hinterlegen ist eine Kaution von 50,00€ und ein Unkostenbeitrag von 20,00€
  • Die Kaution von 50,00€ wird nach einwandfreier Abnahme des Grillplatztes dem/der Nutzer*in rückerstattet
  • Der Unkostenbeitrag von 20,00€ wird wie folgt verwendet: ein Teil kommt den freiwilligen Helfern vom Slash zugute, welche den Grillplatz kontrollieren und gegebenenfalls aufräumen, ein kleiner Teil wird für Reparaturen und Anschaffungen einbehalten

Regeln Grillplatz

  • Für Feste und Feiern, bei welchen die Feuerstelle oder der Grill benutzt werden, braucht es eine Anmeldung
  • Der Grillplatz ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Abfälle (Glas, Einweggeschirr, etc.) müssen entsorgt oder mitgenommen werden. Spätestens am darauffolgenden Tag um 9:00 Uhr muss alles wieder in einwandfreiem Zustand sein
  • Auch Zigarettenstummel sind Müll, gehören nicht auf den Boden und sind ordnungsgemäß zu entsorgen!
  • Asche und Glut sind in den dafür ausgewiesenen Edelstahlbehälter zu füllen
  • Brennholz zum Grillen muss selbst mitgebracht werden
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits bestehendes Feuer ist unverzüglich zu löschen
  • Offenes Feuer oder Glut müssen stets überwacht werden
  • Die Benutzung des Grillplatztes geschieht auf eigene Gefahr
  • Aufsichtspflicht: Bei Anlässen von Minderjährigen besteht eine Aufsichts- und Haftungspflicht der gesetzlichen Vertreter
  • Komposttoilette: Momentan steht die Toilette offen und ist für alle frei zugänglich. Um dies weiterhin zu gewährleisten, braucht es einen verantwortungsbewussten und vor allem sauberen Umgang mit der Toilette!

 


Download
Nutzungsvereinbarung Grillplatz Nepomuk.
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Ohne Vorstandsmitglied Benjamin, den vielen helfenden Händen aus dem Dorf und den Arbeitern der Forst, insbesondere Manfred, wäre dies nie möglich gewesen. Ein herzliches Danke euch allen, ihr habt einen tollen Ort für uns alle geschaffen!